Beitragsordnung
§ 1 - Gültigkeitsbereich
- Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorhergehenden Regelungen.
- Sie ist aufgrund der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 15.03.2018 erstellt und bis zum Erlass einer veränderten Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung gültig.
- Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen und für zahlungsbefreite Mitglieder des Vereins.
§ 2 - Beitragshöhe für ordentliche Mitglieder
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 660 pro Jahr.
- Für Studenten und Pensionäre beträgt der Mitgliedsbeitrag € 225 pro Jahr.
- Folgende Regelung gilt für mehrere Mitglieder eines Unternehmens:
- € 660 für das erste Mitglied pro Jahr
- € 425 für jedes weitere Mitglied pro Jahr
§ 3 – Zahlungsmodalitäten
- Der Jahresbeitrag wird fällig zum 1. Januar eines jeden Jahres; er ist zahlbar bis spätestens 6 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung für das laufende Jahr, anschließend können übliche Mahngebühren gefordert werden. Weitere Sanktionen gemäß der Satzung bleiben hiervon unberührt.
- Der Beitrag ist erstmals fällig – in voller Höhe – im Jahr der Annahme des Eintrittsantrages. Der Vorstand kann hiervon Ausnahmen beschließen.
§ 4 - Bedingungen für zahlungsbefreite Mitglieder
- Zahlungsbefreite Mitglieder werden vom Vorstand auf Antrag des betroffenen oder eines anderen Mitglieds bestimmt.
- Voraussetzung für die Erteilung ist, dass sie für den Verein regelmäßig und über einen längeren Zeitraum von zumindest einem Jahr Dienstleistungen außerhalb der ehrenamtlichen Leistungen erbringen, ohne dafür eine entsprechende Vergütung zu erhalten.
- Der Gegenwert der unbezahlten Dienstleistungen soll mindestens das Zweifache des unter §2.1 aufgeführten Mitgliedsbeitrags im entsprechenden Zeitraum erreichen. Hierbei ist der durchschnittliche Marktwert entsprechender Leistungen als Vergleichswert anzusetzen.
§ 5 – Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt ab 1. Januar 2018 in Kraft.